Entlastung des Haushalts

Wir sind mitten in einer schwierigen Haushaltssituation. Nach üppigen Haushaltsjahren ist das eine enorme Umstellung.

Die jetzt vom Kämmerer aufgezeigten großen Deckungslücken und der dringende Handlungsbedarf sind nicht nur Abschreckungsmanöver, sondern bittere Realität. Zugleich kennen wir den gewachsenen Bedarf z.B. im sozialen Bereich oder in der Kultur. Die deutlichen Reaktionen von Betroffenen auf die Potenzialliste des Oberbürgermeisters weisen auf zu befürchtende Auswirkungen der beabsichtigten Kürzungen hin. Wir kommen aber nicht daran vorbei, auch und vor allem die freiwilligen Aufgaben auf den Prüfstand zu stellen.

Mit unserem Antrag weisen wir auf zwei Bereiche hin, wo in Größenordnung gespart werden kann.

Das ist erstens die Vereinbarung mit der SPSG zur Parkpflege.

Das war und ist ein heftig umstrittenes Thema und trotzdem ist 2023 eine dritte Verlängerung dieser Vereinbarung beschlossen worden. Damit zahlt die Stadt jährlich jeweils 800.000 Euro an die Stiftung. Das ist städtisches Geld, das wir an anderer Stelle dringend brauchen.

Ganz klar: Damit sprechen wir uns nicht für die Einführung eines Eintrittsgelds für den Park Sanssouci aus. Aber wir lassen uns auch nicht erpressen.

Für die Finanzierung der SPSG sind der Bund und die Länder Berlin und Brandenburg zuständig. Der Potsdamer Zuschuss zur Parkpflege ist systemfremd. Die Androhung der Einführung des Parkeintritts ist erpresserisch, denn wir sind die einzige Kommune, die zahlt. Dem sollten wir uns nicht länger beugen. Im Vertrag ist auch eine fristlose Kündigungsoption vorgesehen, von der wir Gebrauch machen könnten. An Gründen dürfte es nicht mangeln.

Ich habe noch keinen Nachweis für den unabdingbaren Finanzbedarf der Stiftung gesehen.
Wo ist der Nachweis für die Aufgaben, die mit dem städtischen Geld finanziert werden sollen und wo ist die Abrechnung der damit erfüllten Aufgaben?
Wo ist denn der Bürgerbeirat, der eigentlich am 1. Oktober 2024 seine Arbeit aufnehmen sollte?

Ich weise auch darauf hin, dass die Finanzierung des Strandbades Babelsberg offensichtlich erheblich teurer wird als geplant, was dann durch die Stadt zu tragen sein wird.

Zweitens ist die Stadt nach wie vor Mitgesellschafterin für das Brandenburg-Museum.

Das ist mit erheblichen Zahlungen verbunden.
Die 2023 erneut abgeschlossene Verwaltungsvereinbarung über die Finanzierung und den Betrieb der Brandenburgischen Gesellschaft für Kultur und Geschichte gGmbH sieht einen jährlichen städtischen Zuschuss von 292.000 Euro vor, den wir 2023 und 2024 auch gezahlt haben.

Jetzt hat sich aber die Finanzsituation der Stadt erheblich geändert. Das führt auch dazu, dass das städtische Museum in die Sparpläne einbezogen wird.

Was ist das für eine Logik, wenn einerseits trotz des erheblichen Finanz-und Entwicklungsbedarfs beim eigenen Museum gespart und andererseits der Zuschuss an das Landesmuseum weiter gezahlt wird.

Ich weise darauf hin, dass die Verwaltungsvereinbarung den Zuschuss als strikten Vorbehalt von der Beschlussfassung über den Haushalt abhängig macht. Der steht noch bevor. Ich erinnere auch daran, dass der Ausgangsbeschluss zur Gründung einer Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte GmbH vom 10.April 2002 folgenden Passus unter Ziffer 4 beinhaltet: „Als Voraussetzung für die finanzielle Beteiligung der Stadt wird die dauerhafte Sicherung der Finanzierung durch den Hauptstadtvertrag angesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Voraussetzung bei den Verhandlungen zum Hauptstadtvertrag geltend zu machen.“

Die Bedingungen haben sich insofern geändert, dass es diesen Hauptstadtvertrag und damit die entsprechende Finanzierungsgrundlage seit mehr als zehn Jahren nicht mehr gibt.
Ich finde, das sind ausreichende Gründe, um sowohl die Vereinbarung mit der SPSG als auch die Verwaltungsvereinbarung zum Brandenburg-Museum zu kündigen.

Wir würden allein damit 1,1 Millionen Euro jährlich für unseren Haushalt frei machen, die unsere Handlungsfähigkeit erhöhen würde.

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