Gehwegesanierung

Eine Grundvoraussetzung für Mobilität sind intakte Gehwege, denn Fußgänger sind wir alle.

Dazu gehört auch, dass Fußmarsch eine umweltfreundliche und noch dazu gesunde Bewegungsform ist. Über diese Binsenweisheit reden wir im Zusammenhang mit den städtischen Haushaltsplänen und den darin vorgesehenen Mitteln für die Sanierung von Gehwegen. Wir wissen alle, dass wir dafür viel mehr Geld einsetzen müssten, um den realen Bedarf zu decken. Insofern ist es erforderlich, klare Prioritäten zu setzen, um die vorhandenen Mittel möglichst wirkungsvoll einzusetzen.

Mit unserem Antrag (25/SVV/1099 Prioritäten für Gehwege) weisen wir darauf hin, dass die Berücksichtigung und möglichst schnelle Beseitigung von Gefahrenstellen auf öffentlichen Gehwegen höchste Priorität haben sollte.

Natürlich geht es dabei auch darum, eine gefahrlose Begehbarkeit für Menschen mit Bewegungseinschränkungen herzustellen. Aber es gibt zunehmend Beispiele, wo es für völlig gesunde und bewegliche Menschen eine Herausforderung ist, bestimmte Wege zu nutzen. Ich will gar nicht darauf abstellen, dass die Stadt bei, durch schlechten Gehwegzustand verursachten, Unfällen Gefahr läuft, dafür in Haftung genommen zu werden.  Es ist einfach eine Selbstverständlichkeit, dass man sich in unserer Stadt gefahrlos zu Fuß im öffentlichen Raum bewegen kann.

Ich hatte bereits auf diese Probleme anhand einiger Beispiele im Rahmen einer mündlichen Anfrage verwiesen. Diese Beispiele kann ich problemlos erweitern, selbst wenn ich mich nur auf mein Umfeld beschränke.

Wie kann zuverlässig gesichert werden, dass solche Gefahrenstellen zeitnah erfasst werden, um möglichst schnell handeln zu können?

In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass man dafür den städtischen Mängelmelder nutzen kann. Dazu haben wir vergangene Woche im Hauptausschuss erfahren, dass in diesem Jahr über 2000 Mängel, nicht nur zu Gehwegen, an den Mängelmelder übermittelt wurden. Davon sind etwa 1800 Vorgänge als „Geschlossen“ kategorisiert worden. Auf Nachfrage erfuhren wir, dass mit dieser Einordnung lediglich die Weiterleitung an die zuständige Stelle verbunden ist.

Da bleibt also noch einiges zu tun, um eine zuverlässige Bearbeitung und Abstellung von Mängeln zu sichern.

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