Im Zusammenhang mit dem Haushalt für dieses Jahr hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, die Vereinbarung mit der SPSG für einen Zuschuss der Stadt zur Parkpflege im Park Sanssouci ab 2026 nicht weiterzuführen.
Angesichts der schwierigen Haushaltssituation der Stadt ist diese Einsparung von 800.000 Euro pro Jahr eine erhebliche Größe.
Damit kann viel Dringendes und Gutes getan werden.
Das hat aber nicht zur Folge, dass wir uns mit der heftig umstrittenen Einführung eines Parkeintritts abgefunden haben.
Wir sind jedoch nicht länger bereit, diesen freien Eintritt mit städtischen Mitteln erkaufen zu müssen, die dringend für andere Aufgaben gebraucht werden.
Schließlich liegt es in der Verantwortung der Stiftung mit dem Bund und den Ländern Berlin und Brandenburg, für die notwendige Finanzierung zu sorgen und sich dabei auch an den althergebrachten Grundsatz des freien Zugangs zu den Parks und Gärten zu halten.
Die vor mehr als zehn Jahren erstmalig abgeschlossene Vereinbarung kam zustande, weil angesichts einer schwierigen Finanzsituation der Stiftung durch einen städtischen Zuschuss die angedrohte Einführung eines Parkeintritts verhindert werden sollte.
Das sollte eine Ausnahmeregelung sein und keine Dauereinrichtung werden.
Letztlich ist es aber leider genau dazu gekommen mit einer zweiten und dritten Verlängerung der Vereinbarung.
Nun gibt es aber den Beschluss der SVV, die Vereinbarung nur bis Ende 2025 weiterzuführen.
Wenn die Stiftung jetzt erneut die Einführung eines Eintrittsgeldes für den Park Sanssouci vorbereitet, dann ist es aus unserer Sicht selbstverständlich, dass die Landeshauptstadt dabei einbezogen wird, ob bzw. in welcher Weise ein solcher Parkeintritt eingeführt wird.
Das muss unabhängig davon gelten, ob der finanzielle Beitrag weiter geleistet wird.
Schließlich handelt es sich dabei um ein Stück Lebensqualität für die Potsdamer.
Deshalb wollen wir mit dem vorliegenden Antrag (Einbeziehung der Stadt in Regelungen der SPSG zu Parks und Gärten) erreichen, dass sich die Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss für eine solche Einbeziehung und Mitsprache der Stadt ausspricht.
Zudem soll der Oberbürgermeister den Generaldirektor der SPSG zeitnah zu einer Verständigung in den Hauptausschuss einladen.
Zu einer solchen Verständigung gehört auch die schon länger in Rede stehende Bildung eines Beirats für die Parks und Gärten in Potsdam.
Eigentlich hätte ein solcher Beirat im Oktober vergangenen Jahres schon seine Arbeit aufnehmen sollen. Das ist nachzulesen in der in diesem Jahr noch gültigen Vereinbarung der Stadt mit der Schlösserstiftung.
In diesem Zusammenhang erinnere ich auch an die Bemühungen um einen solchen Beirat für den Park Babelsberg.